Bauen - Wohnen

„Was muss ich beachten, wenn ich etwas bauen möchte?“

Das Baurecht ist eine sehr komplexe Rechtsmaterie. Nehmen Sie also bitte rechtzeitig die kostenlose Bauberatung in Anspruch, bei der mit dem Bausachverständigen des zuständigen  Gebietsbauamtes oder bei der "persönlichen Bauberatung" von NÖ GESTALTE(N) offenen Fragen durchbesprochen werden können. Zur Beratung müssen Sie unbedingt bereits Skizzen bzw. Entwürfe mitnehmen.

In der NÖ Bauordnung ist geregelt, welche Bauvorhaben bewilligungspflichtig, anzeigepflichtig oder bewilligungs- und anzeigefrei sind. In der Marktgemeinde Stronsdorf gibt es keinen Bebauungsplan und somit gilt als Basis für Ihr Bauvorhaben die  NÖ BauordnungAlle Fragen klären Sie bitte rechtzeitig vor der Baudurchführung mit der Baubehörde ab.

Gerne können Sie auch Ihre Entwürfe und Skizzen am Gemeindeamt vorlegen und mit Frau Bürgermeister Karin Gepperth besprechen. Die ordnungsgemäße Abwicklung des Bauvorhabens bzw. der notwendigen Baubewilligungsverfahren können natürlich auch am Gemeindeamt in Erfahrung gebracht werden.

Mit Gemeinderatsbeschluss wurde im April 2016 der Bauplatzpreis in der Marktgemeinde Stronsdorf (alle KGs) wie folgt festgelegt:  € 10,-/m² ohne Vermessungskosten von zusätzlich € 1,- bis 2,- /m² und ohne   Aufschließungskosten (abhängig von der Grundstücksgröße). 

Eine Verpflichtung ist, auf dem erworbenen Baugrundstück innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Genehmigung durch den Gemeinderat, um einen Baubewilligung anzusuchen und binnen einer weiteren Frist von 5 Jahren ab Bewilligung den Wohnhausbau fertig zu stellen und darin den Hauptwohnsitz zu begründen.