Grundsteuer - Befreiung

Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens (Vorlage der Bescheinigung gemäß § 30 der NÖ Bauordnung für NÖ) und Vorlage einer Bestätigung der NÖ Landesregierung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes (z.B. Kopie der Zusicherung oder des Schuldscheines). 

Nach einer Änderung des NÖ. Wohnungsförderungsgesetzes mit 1.1.2011 können Sie bei der Gemeinde eine zeitliche Befreiung von der Grundsteuer nur mehr dann beantragen, wenn die Grundsteuer für ein Wohnhaus bezahlt wird, für das sowohl die Zusicherung eines Förderungsdarlehens der NÖ. Landesregierung als auch eine rechtskräftige Fertigstellungsanzeige bis 31.12.2010 vorlag. 

Die Befreiung beträgt höchstens 90 Prozent (abhängig von der Grundstücksgröße). Sie beginnt mit dem 1. Jänner des der Antragstellung folgenden Jahres und endet – ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Beginns – mit Ablauf des 20. Kalenderjahres nach der Fertigstellungsanzeige. Weiters endet die Befreiung mit der gänzlichen Rückzahlung des Förderungsdarlehens (dies ist bei einer eventuellen vorzeitigen Rückzahlung zu berücksichtigen).

Auskünfte:  Grundsteuereinhebungsverband Laa, 2136 Laa an der Thaya, Stadtplatz 43, +43 2522 2501 26